Rechtsprechung
BFH, 19.04.1985 - VI R 150/81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Einordnung von Verpflegungsmehraufwendungen auf Dienstreisen als Werbungskosten
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 23.04.1982 - VI R 30/80
Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen sind auch bei eintägigen …
Auszug aus BFH, 19.04.1985 - VI R 150/81
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats sind Verpflegungsmehraufwendungen insoweit als Werbungskosten anzuerkennen, als sie ganz überwiegend oder ausschließlich beruflich, insbesondere durch eine Dienstreise oder eine doppelte Haushaltsführung, veranlaßt sind (z. B. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. April 1982 VI R 30/80, BFHE 135, 515, BStBl II 1982, 500).In seinem Urteil in BFHE 135, 515, BStBl II 1982, 500 hat der Senat mit eingehender Begründung, auf die Bezug genommen wird, dargelegt, daß jedenfalls von dem Veranlagungszeitraum 1973 an nur in solchen Fällen die Nichtanwendung der Pauschsätze für Verpflegungsmehraufwendungen gerechtfertigt ist, in denen deren Anwendung zu einem offensichtlich unzutreffenden Ergebnis führt.
- BFH, 10.12.1971 - VI R 180/71
Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes - Dienstreisen - Beträge nach …
Auszug aus BFH, 19.04.1985 - VI R 150/81
Ihre Nichtanwendung muß angesichts ihres Zwecks auf Ausnahmefälle beschränkt bleiben (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 10. Dezember 1971 VI R 180/71, BFHE 104, 241, BStBl II 1972, 257).
- BFH, 24.10.1986 - VI B 114/85
Verpflegungsmehraufwand - Dienstreisen - Großraum Berlin - Verwaltungsanweisungen …
Ähnliches hatte der Senat bereits durch Urteil vom 19. April 1985 VI R 150/81 (BFH/NV 1986, 201) für Dienstreisen in den S-Bahn-Bereich von München ausgesprochen.